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Richtlinien für die Übersetzung von Gebrauchsanweisungen

In welcher Sprache müssen die Gebrauchsanweisungen für ein Produkt oder eine Maschine in der Europäischen Union erstellt werden?

In der Europäischen Union gibt es 23 Sprachen und es bestehen keine einheitlichen europäischen Vorschriften dafür, in welchen Sprachen Gebrauchsanweisungen erstellt werden müssen. Für einige spezielle Produktgruppen gelten jedoch europäische Richtlinien, in denen diesbezügliche Vorschriften enthalten sind.

Für die Installationsbranche gelten vor allem die Maschinenrichtlinie, die EMV-Richtlinie und die VEM-Richtlinie, d.h. die Niederspannungsrichtlinie. Bei einem niederländischen Hersteller, der seine Produkte exportiert, können diese Vorschriften einige Fragen hervorrufen. Wann ist eine Übersetzung erforderlich und in welche Sprache?

Die Maschinenrichtlinie

Diese Richtlinie legt fest, dass eine Gebrauchsanweisung in der Landessprache erstellt werden muss. Bei allen Produkten und Halbfabriken, die unter diese Vorschrift fallen, muss eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. Die Gebrauchsanweisung muss sowohl in der ursprünglichen Sprache des Herstellers als auch in einer der offiziellen Sprachen desjenigen Landes erstellt werden, in das die Maschine oder das Halbfabrikat geliefert wird.

Beispiel: Ein niederländischer Installateur muss eine niederländische Bedienungsanleitung für die gelieferten Maschinen erhalten. Der niederländische Kunde erhält auch dann eine niederländische Bedienungsanleitung, wenn die Sprache des Unternehmens Englisch ist. Bisher wird diese Richtlinie nicht ausreichend eingehalten.

Die EMC – und VEM – Richtlinien

Die EMC-Richtlinie bezieht sich auf elektrische Geräte, Systeme und Bauteile. Die VEM-Richtlinie bezieht sich auf elektrisches Material.

Diese Richtlinien fordern keine Übersetzung der Gebrauchsanweisung in die Sprache des Landes, in dem das Produkt benutzt wird. Allerdings muss die Gebrauchsanweisung in mindestens einer der gängigen modernen Sprachen erstellt werden, also in Englisch, Deutsch und/oder Französisch.

Für Produkte, die nicht unter eine Richtlinie fallen, können die Mitgliedstaaten die für die Gebrauchsanweisungen gewünschten Sprachen durch ihre jeweilige nationale Gesetzgebung festlegen lassen.

In den meisten Fällen haben die Mitgliedstaaten beschlossen, dass die Gebrauchsanweisungen in der Landessprache erstellt werden müssen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? www.euronorm.net.

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