Vereidigte Übersetzungen

Für den amtlichen Bedarf werden Übersetzungen von einem nach dem Gesetz für vereidigte Dolmetscher und Übersetzer (Wbtv)  gerichtlich vereidigten Übersetzer verfaßt. Dies betrifft Übersetzungen von Dokumenten mit amtlichem oder juristischem Status. Einige Beispiele dafür sind Akten, Beweisunterlagen für Gerichtsverfahren, Diplome, Zeugnisse, Testamente, Satzungen, Bankbürgschaften und Patente. Hierbei wird der Quellentest an die Übersetzung geheftet und mit einem Attest des vereidigten Übersetzers dafür versehen, daß die Übersetzung eine genaue und vollständige Wiedergabe des Quellentexts darstellt. Dieses Attest trägt auch die Unterschrift und der Amtsstempel des vereidigten Übersetzers.

In den Niederlanden ist ein Übersetzer oft nur für eine oder zwei Sprachpaarungen vereidigt: er kann eine vereidigte Übersetzung zumeist nur aus seiner Muttersprache in die Sprache, die er studiert hat, verfassen und umgekehrt (zum Beispiel niederländisch-französisch und französisch-niederländisch).

Polydioma verfügt über ein weites Netz von vereidigten Übersetzern in allen viel benötigten Sprachen.



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