Allgemeine Geschäftsbedingungen des Übersetzungsbüros Polydioma BV in Amstelveen

Allgemeines
Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen von Polydioma BV.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Polydioma BV und einem Auftraggeber, dies unter Ausschluß der Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers.
Die Geschäftsbedingungen von Polydioma BV gelten auch für alle Verträge, bei denen Dritte zur Ausführung hinzugezogen werden müssen.

Begriffe
Als “Auftraggeber” gilt die natürliche oder juristische Person, die Polydioma BV mit der Abfassung einer Übersetzung beauftragt, sofern diese dabei nicht ausdrücklich zu
erkennen gegeben hat, im Auftrag, im Namen und zu Lasten eines Dritten zu handeln, und unter der Voraussetzung, daß Polydioma BV gleichzeitig der Name und die
Anschrift dieses Dritten mitgeteilt werden.
Als “Auftrag” gilt jeder Polydioma BV vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag zur Lieferung einer Übersetzung. Wo von “Übersetzung” gesprochen wird, ist auch jede andere von Polydioma BV angebotene Dienstleistung (wie zum Beispiel: Korrektur, Satz, Dolmetschen u.dgl.) zu verstehen.

§ 1 – Angebote, Zustandekommen des Vertrags
1.1 Alle Angebote und Preisangaben von Polydioma BV sind unverbindlich.
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots von Polydioma BV seitens des Auftraggebers oder – falls kein Angebot unterbreitet wurde
– durch schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags seitens Polydioma BV zustande.
1.2 Die Annahme eines Auftrags erfolgt stets unter dem Vorbehalt, daß Polydioma BV nach Einsichtnahme in den zu übersetzenden Text oder Vorprüfung der auszuführenden
Arbeit berechtigt ist, den Auftrag binnen angemessener Frist immer noch abzuweisen, ohne zu irgendwelcher Entschädigungsleistung verpflichtet zu sein.
1.3 Polydioma BV ist lediglich zur Ausführung eines angenommenen Auftrags nach bestem Wissen und Können verpflichtet. Anweisungen des Auftraggebers werden von
Polydioma BV berücksichtigt, soweit diese von Polydioma BV für verantwortbar erachtet werden.

§ 2 – Änderungen, Widerruf von Aufträgen
2.1. Falls der Auftraggeber nach Zustandekommmen des Vertrags im Auftrag andere als geringfügige Änderungen anbringt, ist Polydioma BV zur Anpassung der Frist und-
/oder des Honorars oder zur nachträglichen Ablehnung des Auftrags berechtigt.
2.2. Falls der Auftrag vom Auftraggeber zu einem Zeitpunkt widerrufen wird, zu dem Polydioma BV bereits mit dessen Ausführung begonnen hat, schuldet der Auftraggeber
eine nach den Umständen zu bestimmende Entschädigung, sofern der Auftrag vom Auftraggeber aus Polydioma BV nicht zuzurechnenden Gründen widerrufen wird.
In diesem Fall hat Polydioma BV das Anrecht auf den vereinbarten Preis oder auf den Preis, der vom Auftraggeber bei Ausführung des Auftrags angemessenerweise zu
zahlen wäre.

§ 3 – Lieferfrist und Lieferzeit
3.1 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist die vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielfrist. Sobald Polydioma BV deutlich wird, daß eine
fristgemäße Lieferung nicht möglich ist, ist Polydioma BV verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.
3.2 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der persönlichen Übergabe oder des Versands per normaler Post, Telefax, durch Kurier oder über elektronische Post als erfolgt.
3.3. Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu dem das Medium den Versand bestätigt hat.

§ 4 – Auftragsausführung, Geheimhaltung
4.1 Polydioma BV ist zur Ausführung des Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit guter Sachkunde für den vom Auftraggeber spezifizierten Zweck verpflichtet.
4.2 Polydioma BV behandelt alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Information streng vertraulich. Polydioma BV verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Geheimhaltung.
4.3 Vorbehaltlich ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung ist Polydioma BV berechtigt, einen Auftrag (auch) durch einen Dritten ausführen zu lassen, dies unbeschadet
ihrer Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und der einwandfreien Ausführung des Auftrags. Polydioma BV verpflichtet besagten Dritten zur Geheimhaltung.
4.4 Der Auftraggeber erteilt auf Ersuchen inhaltliche Auskünfte über den zu übersetzenden Text sowie Referenzunterlagen und Terminologie. Der Versand besagter
Unterlagen erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
4.5 Polydioma BV bürgt nicht für die Richtigkeit der Polydioma BV vom Auftraggeber überstellten Daten und übernimmt keinerlei Haftung für Schaden jeglicher Art, falls
Polydioma BV von den vom Auftraggeber überstellten fehlerhaften oder unvollständigen Daten ausgegangen ist, auch wenn diese in gutem Glauben erteilt wurden.

§ 5 – Mängelrügen und Streitigkeiten
5.1 Der Auftraggeber hat Reklamationen über die gelieferte Übersetzung baldmöglichst mitzuteilen und Polydioma BV in jedem Fall innerhalb von zehn Werktagen
nach Lieferung schriftlich zu melden. Durch Äußerung einer Reklamation wird der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht enthoben.
5.2 Wenn die Mängelrüge begründet ist, hat Polydioma BV die gelieferte Übersetzung binnen angemessener Frist zu verbessern oder zu ersetzen, oder falls Polydioma BV
die Forderung einer Verbesserung nicht angemessen erfüllen kann, eine Preisermäßigung zu gewähren.
5.3 Das Reklamationsrecht des Auftraggebers wird hinfällig, wenn der Auftraggeber die gelieferte Übersetzung selbst bearbeitet hat oder bearbeiten ließ und sie anschließend
an einen Dritten weitergeliefert hat.

§ 6 – Vertragsauflösung
Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen seitens des Auftraggebers sowie im Falle des Konkurses, Vergleichsverfahrens oder der Auflösung des Betriebs des Auftraggebers
ist Polydioma BV ohne jegliche Entschädigungsverpflichtung zur völligen oder teilweisen Vertragsauflösung oder zur Aussetzung der Vertragsausführung befugt.
Polydioma BV kann alsdann die sofortige Bezahlung des (der) ihr zustehenden Betrags (Beträge) fordern.

§ 7 – Urheberrecht
Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarung behält Polydioma BV das Urheberrecht an einer von ihr gelieferten Übersetzung.

§ 8 – Haftung: Verwahrung
8.1 Polydioma BV haftet ausschließlich für Schaden, der die unmittelbare und nachweisliche Folge eines Polydioma BV zurechenbaren Mangels ist. Polydioma BV haftet
auf keinen Fall für alle anderen Schadensformen wie Betriebsschaden, Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Polydioma BV haftet in keinem Fall für Folgeschaden.
8.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe des Rechnungswerts ohne MwSt. des betreffenden Auftrags begrenzt.
8.3 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Verletzungsrisiken enthält, geht in vollem Umfang zu Lasten und auf Gefahr
des Auftraggebers.
8.4 Polydioma BV haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der zur Vertragsausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Information oder Datenträger. Ebensowenig
haftet Polydioma BV für als Folge der Benutzung von Informationstechnologie und moderner Telekommunikationsmittel entstandenen Schaden.
8.5 Die Haftung von Polydioma BV ist in allen Fällen auf einen Betrag von € 45.389 pro Fall begrenzt.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Polydioma BV gegen alle sich aus der Verwendung der gelieferten Übersetzung ergebenden Ansprüche Dritter zu verwahren, sofern
Polydioma BV nicht auf Grund dieses Paragraphen haftbar ist.
8.7 Das Recht auf Entschädigungsforderung verfällt in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung der Übersetzung.

§ 9 – Höhere Gewalt
9.1 Als Höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nebst den diesbezüglichen gesetzlichen und in der Rechtssprechung gehandhabten
Begriffen alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen, die sich der Einflußnahme durch Polydioma BV entziehen, durch die
Polydioma BV jedoch außerstande ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Als Höhere Gewalt gelten in jedem Fall – aber nicht ausschließlich – Brand, Unfall, Krankheit,
Streik, Aufruhr, Krieg, staatliche bzw. behördliche Maßnahmen und Transportbehinderungen.
9.2 Für die Dauer des Zustands höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Polydioma BV aufgeschoben. Falls die Periode, in der Polydioma BV die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen auf Grund von höherer Gewalt nicht möglich ist, länger anhält als zwei Monate, sind beide Parteien zur Vertragsauflösung befugt, ohne daß dadurch in
diesem Fall eine Entschädigungsverpflichtung entsteht. Falls der Auftraggeber ein Konsument ist, gilt die Aufschubbefugnis im Sinne dieses Absatzes lediglich soweit
ihr diese Befugnis gesetzlich zusteht.
9.3 Falls Polydioma BV ihre Verpflichtungen bei Eintritt des Zustands höherer Gewalt bereits zum Teil erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist
Polydioma BV berechtigt, den bereits ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber zur Bezahlung dieser Rechnung verpflichtet, als ob es
sich um einen Separatvertrag handelte.

§ 10 – Bezahlung
10.1 Falls zwischen dem Auftraggeber und Polydioma BV keine klaren Absprachen über den von Polydioma BV zu berechnenden Preis getroffen wurden, ist Polydioma
BV zur Berechnung einer zumindest den üblichen Tarifen des Nederlands Genootschap van Vertalers (Niederländischer Übersetzerverband) für eine Dienstleistung
gleicher Art entsprechenden Vergütung berechtigt.
10.2 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung wird der von Polydioma BV in Rechnung gestellte Betrag fällig, sobald der Übersetzungsauftrag vollständig ausgeführt
ist und an den Auftraggeber oder die von diesem angegebene Anschrift versandt wurde.
10.3 Das Einspruchsrecht des Auftraggebers gegen die Rechnung von Polydioma BV verfällt 14 Tage nach Eingang dieser Rechnung beim Auftraggeber.

§ 11 – Nicht fristgemäße Bezahlung
Bei nicht fristgemäßer Bezahlung ist Polydioma BV berechtigt, dem Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Eingangsdatum
der Zahlung in Rechnung zu stellen. Alle durch den Einzug eines nicht fristgemäß bezahlten Rechnungsbetrags bedingten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einschließlich Zinsen und Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 12 – Streitigkeiten
Alle über einen Auftrag und dessen Ausführung zwischen Polydioma BV und dem Auftraggeber bzw. deren Rechtsnachfolgern eventuell entstehenden Streitigkeiten einschließlich
solcher, die nur von einer der Parteien als Streitfall betrachtet werden, werden von der bereitwilligsten Partei einer vom Vorstand des Nederlands Genootschap
van Vertalers zu ernennenden Schlichtungskommission vorgelegt, die den Parteien ein verbindliches Gutachten erstattet, welches Gutachten auch im Bezug auf
die Kosten die Wirkung eines zwischen ihnen geschlossenen Vertrags hat, oder sie werden beim für den Geschäftssitz von Polydioma BV zuständigen Landgericht anhängig
gemacht.

§ 13 – Geltendes Recht
Alle Verträge, für die diese Geschäftsbedingungen in vollem Umfang oder teilweise gelten, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Parteien werden erachtet,
den Geschäftssitz von Polydioma BV zur Zustellungsanschrift zu wählen.

§ 14 – Hinterlegung und Eintragung
Diese revidierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind seit Mai 2001 bei der Handelskammer Amsterdam unter Depotnummer 405 16076 hinterlegt.

Für Fragen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

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